VG Osnabrück: Kriterien für die Entfernung aus dem Prüferregister gemäß § 27 VerpackG aus beck-online DIE DATENBANK

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kann einen registrierten Prüfer für bis zu drei Jahre aus dem Prüferregister entfernen, wenn er wiederholt (mindestens zwei Verfehlungen) und grob pflichtwidrig gegen die Prüfleitlinien gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) oder gegen die Prüfleitlinien gemäß Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verstoßen hat.

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