Unser Leistungsangebot für Ihr Recycling von Verpackungen

Nach dem Assessment Ihrer Recyclingverpflichtungen entwickeln wir für Sie ein Konzept und zwar transparent, rechtskonform und kostenbewusst.

Wir entlasten Sie von laufenden Tätigkeiten wie z.B. Auswahl und Kommunikation mit den Entsorgungsunternehmen.

Wir überwachen ständig die Kosteneffizienz Ihrer Entsorgungslösung und prüfen Ihre Vollständigkeitserklärung.

Abfallrecht im stetigen Wandel

Die abfallrechtlichen Regelungen sind durch zahlreiche Änderungen in den letzten Jahren für Hersteller und Vertreiber von Produkten aller Art unübersichtlich geworden. Am 24. Oktober 2015 wurden Rechtsvorschriften zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes rechtskräftig, die am 15. August 2018 wirksam wurden. Am 21. April 2017 wurde die neue Gewerbeabfallverordnung und am 12. Juli 2017 das Verpackungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.
Beide Vorschriften treten am 1. Januar 2019 vollumfänglich in Kraft. Alle Änderungen machen eine Überprüfung der bisherigen Entsorgungslösungen nötig und erfordern zur Umsetzung teilweise neue interne und externe Prozesse – wir begleiten Sie gerne!

Zum Verpackungsgesetz

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Uwe Helmerking - GPSM München

UWE HELMERKING
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