Am 21. September 2018 endete die Frist, innerhalb derer die beteiligten Kreise Stellungnahmen zu dem Katalog der beteiligungspflichtigen Verpackungen, den die Zentrale Stelle Verpackungsregister („ZSVR“) im Entwurf veröffentlich hat, abgeben konnten. Beteiligte Kreise sind insbesondere Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen („Erstinverkehrbringer“), Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, Systeme (§ 3 Absatz 16 VerpackG), Betreiber von Branchenlösungen sowie Prüfer von Vollständigkeitserklärungen und Systemprüfer. Von der Möglichkeit zur Stellungnahme wurde intensiv Gebrauch gemacht.  Der Katalog soll im Herbst auf der Webseite der ZSVR veröffentlicht werden.

Der Katalog ist für die beteiligten Kreise nicht rechtsverbindlich. Lediglich auf Antrag (gem. §26 Abs.1 S.2 Nr.23 VerpackG) kann die Zentrale Stelle durch Verwaltungsakt je einzelner Verpackung und je Antragsteller die Systembeteiligungspflicht von Verpackungen feststellen. Diese Verwaltungsakte können von den Verwaltungsgerichten im Klageverfahren überprüft werden.